Jungen Menschen Chancen geben

Eine lange Geschichte

Seit 1947 gehört der Platz auf der Anhöhe von Schönblick oberhalb von Innsbruck den Kindern. Seit 1947 finden Mädchen und Buben, Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in Familien leben und aufwachsen können, in Innsbruck-Arzl ein Zuhause. Mit großzügigem Garten, Spielplatz und natürlichem Lebensraum. Das soll sich nicht ändern!

Kindgerechter Lebensraum seit Jahrzehnten

1947
Waisen- und Nachkriegskinder erhalten oberhalb von Innsbruck auf der Anhöhe von Schönblick ein neues Zuhause. Finanziert mit der ‚Schweizer Spende‘, geführt vom Schweizer Arbeitersamariterbund. Den Grund stellte die Stadt Innsbruck zur Verfügung. Es waren Baracken, aber es war ein Zuhause. Wegen seiner Geldgeber war das Heim lange Zeit als ‚Schwyzer Häusl‘ bekannt.

1950er-Jahre
Das Land Tirol hat die Führung übernommen und errichtet zusätzlich zu den Holzbaracken ein Steinhaus und erweiterte das Angebot.

1970er-Jahre
Die Baracken wurden abgerissen und stattdessen ein modernes großes Haus errichtet. Das Steinhaus blieb bestehen. Das Land führte das Haus als ‚Landessäuglings- und Kleinkinderheim Arzl‘. Kinder bis 6 Jahre wurden betreut und fanden ein fürsorgliches Zuhause. Auch junge Mütter mit Kindern wurden aufgenommen.

1980er-Jahre
Die pädagogischen Standards änderten und das Pflegefamilien-Modell etablierte sich. Für Kleinkinder wurden geeignete Familien gesucht, eine Kleinkindbetreuung in Heimen war nicht mehr zeitgemäß. Daher wurde eine neue sinnvolle Verwendung für das Landesheim in Arzl gesucht. Jugendland war damals ein junger Verein (gegründet im Oktober 1985) und vor allem im Bereich Beschäftigung arbeitsloser Jugendlicher tätig. Die Vereinsführung erarbeitete ein neuartiges Wohnkonzept und bewarb sich um die Führung des Heimes in Arzl.

1.Mai 1987
Das Konzept fand Anklang. Die Tiroler Landesregierung übertrug dem Verein Jugendland die Führung des Heimes. Die Eckpunkte des Konzeptes waren sozialpädagogische individuelle Wohngruppen mit jeweils acht Kindern oder Jugendlichen, erstmals koedukative Betreuung mit Mädchen und Buben in Kindergruppen, multiprofessionelle Betreuerteams sowie Zusatzangebote wie Jugendbeschäftigung und besondere Freizeitaktivitäten. Den schon unter Landesführung bestehenden Kindergarten im Heim führte Jugendland ebenfalls weiter.

1987 bis 2007
Jugendland entwickelte sich zu einem wichtigen und flexiblen Partner der Jugendwohlfahrt Tirols. Vor allem Kinder und Jugendliche aus dem Großraum Innsbruck fanden im Jugendland Arzl ein Zuhause. Die Altersgruppen und Konzepte der Wohngruppen wurden dem jeweiligen Bedarf immer wieder angepasst, auch in der Jugendbetreuung wurde auf koedukative Wohngruppen umgestellt. Fast 50 Plätze in Arzl waren fast immer voll belegt.

Nach der Übergabe des Heimes an den Verein Jugendland verkaufte die Stadt Innsbruck dem Land Tirol das Grundstück . mit der Auflage, es weiterhin für Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe zu nützen.

Mit dem Sanierungsbedarf begann der Kampf um den Standort
Die Substanz des Hauses allerdings wurde immer mehr zum Problem. Begutachtungen ergaben einen dringenden Sanierungsbedarf. Die Diskussion um die Zukunft des Jugendland-Kinder- und Jugendheims begann.

Neu errichten? Generalsanieren? Teilsanieren? Auflassen? Absiedeln? – alles wurde über Jahre diskutiert und geprüft. Die Tiroler Landesregierung wollte damals den gesamten wertvollen Grund verkaufen, das Heim in Innsbruck auflassen und zusätzliche Plätze in St. Martin in Schwaz schaffen. Der Grundverkauf hätte viel Geld eingebracht, die Aufstockung in Schwaz wäre günstiger gewesen als den Standort in Innsbruck zu erhalten.

Die Ablehnungsfront war groß: die Stadt Innsbruck bestand auf den Erhalt der Plätze für ‚ihre Kinder und Jugendlichen‘ in Innsbruck; Systempartner verlangten die Aufrechterhaltung des Standortes; in Schwaz regte sich Widerstand gegen eine Aufstockung. Der kritische Punkt waren die Kosten für die notwendige Generalsanierung des Heimes.

Um den Standort zu sichern und die Innsbrucker Kinder und Jugendlichen in Innsbruck betreuen zu können, willigte Jugendland in einen Kompromiss ein: das Land Tirol saniert die beiden Gebäude des Heimes, Jugendland kümmert sich selbst um die Finanzierung der Einrichtung im generalsanierten Objekt. Zusätzlich musste Jugendland dem Verkauf einer Teilfläche des Freibereichs zustimmen. 1000 qm abzutreten, das war vorstellbar. Es bliebe dann noch genügend Spielfläche und ausreichend Abstand zu den Nachbarn. Bei sehr hohen Grundpreisen in Arzl konnte das Land Tirol einen guten Teil der Sanierung damit finanzieren. Darauf einigte man sich und die Sanierung wurde in Angriff genommen.

2007 bis 2009
Das Land Tirol stellte dem Verein Jugendland während der Generalsanierung das Schloss Mentlberg als überbrückende Unterkunft zur Verfügung. Jugendland übersiedelte mit allen Kindern und Jugendlichen.

September 2009
Die Generalsanierung war abgeschlossen. Alle freuten sich, in das neu adaptierte und eingerichtete Haus mit seinen Kind- und jugendgerechten Wohngruppen einziehen zu können. Und auch der große Garten und Spielbereich wurde wieder intensiv genützt.

2011
Der vorgesehene Grundverkauf war noch nicht vollzogen. Ein geeigneter Käufer wurde gesucht. Dann der Schock für Jugendland und die Kinder: nicht 1000 qm, sondern 1825 qm sollten verkauft werden, an einen Investor zur Errichtung eines großen Wohnobjektes. Auf Kosten einer großen Fläche des Spielbereichs, direkt in den Spielplatz hinein, nahe an das Kinderheim.

Nicht nur Jugendland wehrte sich dagegen, vielfältig war das Unverständnis. Besonders die Tiroler Kinder- und Jugendanwältin unterstützte Jugendland im Kampf gegen den Grundverkauf in dieser Form.

2012
Nach einer persönlichen Besichtigung der Situation vor Ort führte Landtagspräsident DDr. Herwig Van Staa in der Landtagssitzung vom Feber 2012 eine Aussetzung des Verkaufsbeschlusses zur neuerlichen Beratung in Absprache mit den Landtagsklubs herbei. Die Hoffnung wuchs, dass nun doch ein Weg gefunden wird, um den Interessen der Kinder gerecht zu werden und ihnen ausreichend Spielplatz zu erhalten. Seither wurde Jugendland immer wieder versichert, dass das so nicht kommen werde.

2014
Wieder eine unerfreuliche Überraschung: die Tiroler Landesregierung beschließt neuerlich den Verkauf der gesamten Grundfläche von 1825 qm. Geändert hat sich, dass der Käufer einen höheren Kaufpreis bezahlt und die Stadt Innsbruck davon einen Teil erhält (als Abgeltung für die Widmungsverpflichtung, wonach das Land den Grund nur für Kinder- und Jugendhilfe benützen dürfe). Mit Jugendland hat niemand gesprochen, Kinderanliegen wurden vergessen, an die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Kinder- und Jugendbetreuung hat niemand gedacht. Der Beschluss wurde am 11.11.2014 gefasst. Jugendland hat diesen zufällig auf der Homepage des Landes Tirol entdeckt.

Feber 2015
Der Tiroler Landtag soll den Grundverkauf im Feber-Landtag beschließen. Jugendland wird nochmals an die Abgeordneten herantreten und die negativen Auswirkungen dieses Beschlusses klarlegen. Die Tiroler Landesregierung wird dringend ersucht, den Regierungsantrag zurück zu ziehen – um doch noch einer Lösung eine Chance zu geben, die dem Land Tirol eine Einnahme ermöglicht, aber Kinderinteressen nicht verletzt.

Ein großzügiger Platz für Kinder seit 1947 – jetzt nicht mehr?
Dass das Land Tirol auf sein geordnetes Budget schauen will, verstehen wir – auch das ist im Interesse der Kinder. Aber dass es dazu notwendig ist, mehr als sinnvoll zu veräußern und den Kindern wertvolle Spielfläche wegzunehmen, das verstehen wir nicht! Dagegen müssen wir sein, das müssen wir aufzeigen!

LANDESHAUPTMANN GÜNTHER PLATTER STOPPT DEN GRUNDVERKAUF
Am Mittwoch, 21. Jänner 2015, teilt Landeshauptmann Günther Platter dem Jugendland und der Öffentlichkeit mit, dass er den vorgesehenen Grundverkauf stoppt. Er möchte keine Entscheidung ‚Kinder gegen Wohnbau‘ und gibt neuen Beratungen und Verhandlungen im Sinne einer kinderfreundlichen Lösung eine Chance.
Jugendland bedankt sich für diese Entscheidung und wirkt an einer neuen Lösung gerne und konstruktiv mit.

2013_07_02 - 46Schriftzüge_Grundstücksgrenzen_Zubau_2014-03